Festgeld vorzeitig kündigen
Bei einer Geldanlage in Form eines Festgeldkontos werden sämtliche Konditionen, d.h. Anlagebetrag, Laufzeit sowie die Höhe des Zinssatzes, bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. Während der gesamten Laufzeit können sich diese Bedingungen weder für die Bank, noch für den Kunden, verschlechtern oder verbessern. Für beide Parteien bedeutet dies eine hohe Absicherung und Planungssicherheit.
In der Regel können Anleger nicht vorzeitig über das angelegte Kapital verfügen. Aus diesem Grund ist das Festgeldkonto vorwiegend für Anleger geeignet, die ihr Geld in dieser Zeit definitiv nicht benötigen. Die Laufzeiten sind von Bank zu Bank unterschiedlich und werden vorab festgelegt.
Die Mindestanlagedauer beträgt in der Regel 30 Tage, maximal beträgt die Laufzeit 10 Jahre. Für die Einrichtung eines Festgeldkontos werden keine Gebühren fällig, auch die Kontoführung ist für die gesamte Laufzeit kostenfrei.
Ein Nachteil des Festgeldes zeigt sich darin, dass die Anlage in Bezug auf die Kündigungsmodalitäten genau durchdacht und geprüft werden muss.
Festgeld Kündigung nicht immer möglich
Im Normalfall ist eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen. Viele Banken akzeptieren aber in Ausnahmesituationen, wie beispielsweise bei einem beabsichtigten Immobilienkauf oder zur Vorbeugung einer Verschuldung, die außerordentliche Kündigung.
Je nach Kulanz der jeweiligen Bank, verliert der Anleger in diesem Fall meist die bis dahin aufgelaufenen Zinsen. Es erfolgt lediglich die Rückzahlung des investierten Betrages. Weiterhin können für die vorzeitige Auflösung zusätzliche Gebühren und Kosten entstehen. Grundsätzlich sollten Anleger jedoch davon ausgehen, dass eine vorzeitige Auflösung der Festgeldanlage nur mit Zinsverlust möglich ist.
Kündigungsfrist unbedingt beachten
Vor Ende der Laufzeit muss der Anleger das Festgeldkonto fristgerecht kündigen, da sonst eine automatische Vertragsverlängerung erfolgt. Die genauen Details zur Kündigung sind den Geschäftsbedingungen der Banken zu entnehmen.

