Ende einer Festgeldlaufzeit – Verlängerung / Kündigung
Wenn Bankkunden ihr Geld sicher anlegen und sich dafür einen attraktiven Zinssatz sichern wollen, dann eröffnen sie bei ihrer Bank ein Festgeldkonto, auf das der Geldbetrag für einen zuvor festgelegten Zeitraum und Zinssatz angelegt wird.

Will der Anleger mit Ablauf des Anlagezeitraumes sein eingezahltes Kapital zur Verfügung haben, so muss er das Festgeldkonto binnen einer bei Eröffnung bereits festgelegten Frist kündigen. Wird keine Kündigung vorgenommen bzw. wird die Frist versäumt, verlängert sich die Laufzeit des Festgeldkontos um dieselbe Anlagedauer, allerdings zu den dann geltenden Konditionen.
Bedingungen der Banken überprüfen
Wie weit im Voraus die Kündigung zu erfolgen hat, hängst maßgeblich von der Laufzeit der Geldanlage ab. Oftmals beträgt die Kündigungsfrist drei Monate vor Ablauf des Anlagezeitraumes. Die entsprechenden Bedingungen sind den AGBs und Produktbeschreibungen der Banken zu entnehmen.
Da die Banken selbst aber auch ein großes Interesse daran haben, dass ihre Kunden ihr Geld wieder erneut anlegen, kontaktieren viele Geldinstitute ihre Kunden und teilen ihm den Ablauf seiner Spareinlage mit. Zudem bieten sie ein Gespräch an, in dem geklärt werden soll, ob und zu welchen Konditionen das Kapital wieder angelegt werden soll.
Für den Fall, dass der Anleger sein Geld aber ausgezahlt haben möchte und von sich aus die Kündigung seines Festgeldkontos ausspricht, muss er in dem Kündigungsschreiben unbedingt angeben, auf welches Konto der Betrag aus dem dann aufgelösten Festgeldkonto überwiesen werden soll.


